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    Bewässerung

    Wie plane ich einen Bohrbrunnen?

    Um einen Bohrbrunnen zu errichten, bedarf es einiger Schritte, an die Sie denken sollten, wenn Sie einen Bohrbrunnen errichten wollen. Etwas komplexer hierbei ist die Genehmigungssituation für die Errichtung. Hier gliedert sich die Vorgangswise in Bezug auf die Antragsstellung wie folgt:

    1. Bohranzeige: Eine Errichtung eines Brunnens ist nach §49 Abs. 1Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit Art. 30 des Beirischen Wassergesetzes (BayWG) anzeigepflichtig. Mit der Bohranzeige entsteht noch kein Rechtsanspruch auf Wasserentnahme!
    2. Antrag auf Wasserentnahme

    Wie Sie am besten vorgehen:

    1. Bohranzeige
      • Wo: Landratsamt, Fachbereich Wasserrecht (Antragsformular, Lageplan i.d.R. M1:50.000 incl. Bohrpunkte und Flächen
      • Nach positiver Prüfung WWA > Erlaubnis zur Probebohrung (vom Landratsamt)
      • Auflagen beachten!
      • Pumpversuch: Hier wird die Ergiebigkeit des Brunnens getestet, um die Ausbauwürdigkeit der Anlage zu prüfen.
    2. Ist der Pumpversuch erfolgreich > Antrag zur Wasserentnahme
      • "Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Wasserentnahme zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen aus dem Grundwasser", umseitig beschrieben. Vorgehensweise umseitig. 

    Unser Tipp:

    Erörtern Sie Ihr Vorhaben bei einem Termin vorab mit Ihrem Landratsamt vor Ort! Die Planung eines Bohrbrunnens beinhaltet eine komplexe wasserrechtliche Prüfung. 

    Beachten Sie:

    Die Erlaubnis zur Probebohrung mündet in die Erlaubnis, unter Beachtung der gestellten Auflagen, Grundwasservorkommen zu erschließen. Hierfür gibt es jedoch keine "Garantie". 
    Bei Misserfolg sind ... wieder zuverlässig zu verfüllen.

    Info:

    Möglichkeiten für Brunnenanlagen im Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten sollten am besten im Voraus im persönlichen Gespräch erörtet werden!